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   Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86   

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https://dejure.org/1987,14477
Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86 (https://dejure.org/1987,14477)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 145/86 (https://dejure.org/1987,14477)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 145/86 (https://dejure.org/1987,14477)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Horst Ludwig Martin Hoffmann gegen Adelheid Krieg.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.11.1984 - 258/83

    Schuhfabrik Brennero / Wendel GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86
    Denn in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 258/83 15 und 148/84 ist entschieden worden, daß die in dem Übereinkommen vorgesehenen Rechtsbehelfe, die ein eigenständiges und geschlossenes System darstellen, nicht außerhalb des Übereinkommens Anwendung finden oder durch Bestimmungen des nationalen Rechts "ergänzt" werden können.

    29. In der Rechtssache 258/83 heißt es: "Nach Artikel 37 Absatz 2 findet gegen die Entscheidung, die über den Rechtsbehelf ergangen ist, nur die Kassationsbeschwerde und - in der Bundesrepublik Deutschland - die Rechtsbeschwerde statt.

    Die Situation, die nach dieser Vorschrift hätte beurteilt werden können - hier 15 - Brennero, Slg. 1984, 3971.16 - Brennero, a. a. O., Randnr. 15.17 - Deutsche Genossenschaftsbank, a. a. O., Randnr. 18.

  • EuGH, 30.11.1976 - 42/76

    De Wolf / Cox

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86
    - De Wolf.Slg. 1976, 1759.21 - A. a. O.,S. 8.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Siehe Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache Hoffmann (145/86, EU:C:1987:358, Nr. 20).
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