Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,14477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Horst Ludwig Martin Hoffmann gegen Adelheid Krieg.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86
- EuGH, 04.02.1988 - 145/86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.11.1984 - 258/83
Schuhfabrik Brennero / Wendel GmbH
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86
Denn in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 258/83 15 und 148/84 ist entschieden worden, daß die in dem Übereinkommen vorgesehenen Rechtsbehelfe, die ein eigenständiges und geschlossenes System darstellen, nicht außerhalb des Übereinkommens Anwendung finden oder durch Bestimmungen des nationalen Rechts "ergänzt" werden können.29. In der Rechtssache 258/83 heißt es: "Nach Artikel 37 Absatz 2 findet gegen die Entscheidung, die über den Rechtsbehelf ergangen ist, nur die Kassationsbeschwerde und - in der Bundesrepublik Deutschland - die Rechtsbeschwerde statt.
Die Situation, die nach dieser Vorschrift hätte beurteilt werden können - hier 15 - Brennero, Slg. 1984, 3971.16 - Brennero, a. a. O., Randnr. 15.17 - Deutsche Genossenschaftsbank, a. a. O., Randnr. 18.
- EuGH, 30.11.1976 - 42/76
De Wolf / Cox
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86
- De Wolf.Slg. 1976, 1759.21 - A. a. O.,S. 8.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17
Società Immobiliare Al Bosco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Siehe Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache Hoffmann (145/86, EU:C:1987:358, Nr. 20).